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Hausordnung

Wo Menschen miteinander arbeiten und lernen, können sie ihr Zusammenleben erleichtern, wenn sie sich an ungeschriebene oder aufgeschriebene Regeln halten. Die Hausordnung der GVHS basiert auf der Hausordnung für die Dienstgebäude der Stadtverwaltung Gera in der jeweils aktuellen Fassung. 

Grundregeln:

  • In unserer Schule begegnen wir uns mit Achtung und gegenseitiger Rücksichtnahme. Das Schulgebäude, die Freianlagen,  die Einrichtungen der Schule und das Eigentum anderer sind in jeder Weise pfleglich zu behandeln.
  • Alle Nutzenden werden gebeten, die benutzten Räume sauber und ordentlich zu hinterlassen. Schäden und Mängel an Gebäude, Freianlage und Mobiliar sind im Sekretariat zu melden.
  • Nach jeder Veranstaltung sind die Tafeln zu säubern und die Fenster zu schließen.
  • Fundsachen sind im Sekretariat abzugeben.
  • Das Abstellen von Gegenständen einschließlich Fahrrädern auf Gängen, Treppen und im Treppenhaus ist nicht gestattet.
  • Das Rauchen ist im gesamten Gebäude und im Schulgelände untersagt.
  • Die vorhandenen Parkplätze sind ausschließlich den Lehrkräften und gehbehinderten Teilnehmern vorbehalten. Eine Parkkarte kann im Sekretariat beantragt werden. 
  • Für Fahrräder stehen Fahrradständer zur Verfügung.

Die Fluchtwege sowie die Standorte der Feuerlöscher und der Erste-Hilfe-Kästen sind sichtbar ausgewiesen.

Über Havarien, Gefahrensituationen bzw. besondere Vorkommnisse ist unverzüglich das Sekretariat zu informieren. 

Sonstiges:

  • Das Verbreiten von rassistischen, antisemitischen, extremistischen Parolen sowie das Tragen von Kleidung mit extremistischen Schriftzügen und Symbolen sind untersagt. 
  • Der Vertrieb von Waren, Produktwerbung, Werbung von und für Parteien und Vereinigungen, private Sammlungen aller Art sowie der Abschluss von Geschäften (z. B. Versicherungen) ist nicht gestattet.
  • Die GVHS übernimmt keine Haftung für Garderobe und alle mitgebrachten Sachen und Gegenstände.
  • Sofern die GVHS in anderen Gebäuden Gastrecht genießt, gilt die jeweilige Hausordnung.

 

Ergänzung zur Schul- und Hausordnung Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus

Zur Sicherstellung des Infektionsschutzes vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie werden vorübergehend die folgenden Ergänzungen zur Hausordnung festgelegt:

Allgemeine Vorschriften
Folgende Personen dürfen das Schulgelände nicht betreten: 

  • mit erkennbaren Symptomen einer COVID-19 Erkrankung oder erkennbaren  Erkältungssymptomen (Fieber, Husten, Schnupfen, Kurzatmigkeit / Atemnot, Halsschmerzen, Muskel- und Gelenkschmerzen, verstopfte Nase, Fehlen von Geruchs- und Geschmackssinn, Kopfschmerzen, Übelkeit/Erbrechen, Durchfall, Appetitlosigkeit, Gewichtsverlust, Bindehautentzündung, Hautausschlag, Apathie). 
  • die innerhalb der letzten 14 Tage wissentlich Kontakt zu einer positiv auf SARS-CoV-2 getesteten Person hatten und bei denen Quarantäne angeordnet wurde

Teilnehmende haben schriftlich zu versichern, dass auf Sie keiner der o.g. Punkte zutrifft (Bestätigung mit Unterschrift auf Kursnachweiskartei im Kurshefter). Lehrkräfte werden von den jeweiligen Fachbereichsleitern gesondert belehrt, was mit einer Unterschrift dokumentiert wird.

Unterrichtsorganisation, Pausen

(1) Die von der Fachbereichsleitung festgelegten Unterrichtszeiten sind verbindlich. Wir bitten darum, dass Kursteilnehmer zeitnah zur Anfangszeit des Kurses eintreffen und im Anschluss an den Kurs zügig das Schulgebäude und -gelände verlassen, um Menschenansammlungen zu vermeiden. 

(2) Es ist ein festgelegter Mindestabstand von 1,5m im Schulhaus zwischen zwei Personen einzuhalten. 

(3) Beim Betreten des Schulgeländes ist eine für den medizinischen Gebrauch zugelassene Maske (OP-Maske oder FFP2/3 ohne Ausatemventil) anzulegen. Diese darf nur nach dem Einnehmen des Sitzplatzes, bzw. Platzieren auf der Bewegungsmatte abgenommen werden. Sollte die Allgemeinverfügung der Stadt Gera das Weglassen einer Maske in öffentlichen Gebäuden erlauben, so entfällt Punkt (3). Im gesamten Gebäude gilt Rechtsverkehr.

(4) Falls es der Kurs erfordert, bitte erscheinen Sie in Sportkleidung. Die Umkleidekabinen werden während der Corona-Pandemie nur beschränkt zugänglich sein.  

(5) Jeder Kursraum weist ein eigenes Raumnutzungskonzept während der SARS-CoV-2-Pandemie vor. Dieses befindet sich an der Eingangstür des Kursraumes. Es regelt die maximale Personenanzahl, Besonderheiten der Reinigung, nicht veränderbare Regelbestuhlung und gibt Auskunft über die Belüftungsmöglichkeiten. Ergänzend gibt es Auskunft über die Nutzungsregeln von Nebenräumen während der Pandemie (bspw. Lagerräume). Die Räume werden vor der Nutzung anhand der Raumnutzungskonzepte vorbereitet. Eine Veränderung entgegen der Corona-Regeln darf im Nachgang nicht vorgenommen werden. 

(6) In jeder Pause sind sämtliche Fenster und Türen der Kursräume zu öffnen und für Lüftung zu sorgen. Auf regelmäßige Frischluftzufuhr ist zu achten. 

(7) Die Hausmeister bzw. Fachbereichsleiterinnen lüften vor dem ersten Kursbeginn alle genutzten Kursräume. Nach der letzten Stunde in einem Raum überprüft der Kursleitende, ob die Fenster geschlossen sind. 

(8) Es erfolgt eine Reinigung entsprechend des Raumnutzungskonzeptes während der Pandemie. Die Mittel hierfür stellt die GVHS zur Verfügung. Für die Reinigung ist vor einem Kurs der Kursleitende verantwortlich. Wir bitten alle Teilnehmenden, den Kursleitenden bei der Wiederherstellung der hygienischen Voraussetzungen, behilflich zu sein.

(9) Vor dem Schulgebäude befindet sich ein Raucherbereich. Hier ist strikt auf die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln zu achten.